Mit 1. Juli 2013 ist die EU-Verordnung Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten, auch Bauproduktenverordnung genannt, in Kraft getreten. Sie hebt die bislang geltende EWG-Bauproduktenrichtlinie auf.
Die neue Bauproduktenverordnung zielt auf die Grundanforderungen an Bauwerken und daraus resultierend auf die ‘Wesentlichen Merkmale’ von Bauprodukten ab.
Diese Markmale, d. h. die Eigenschaften der Bauprodukte, sind in Leistungserklärungen darzustellen. Es genügt eine Eigenschaft zu gewährleisten, damit das Produkt brauchbar ist.
Da jedoch in der Leistungserklärung auch der vom Hersteller vorgesehene Verwendungszweck zu erklären ist, müssen alle relevanten Merkmale für diese Verwendbarkeit plausibel angegeben sein. Die Bauproduktenverordnung regelt u. a. auch die Pflichten der ‘Wirtschaftsakteure’. Diese sind neben dem Hersteller und seinem etwaigen Bevollmächtigten auch Importeure in der EU sowie der Handel. Letzterer ist auch verpflichtet, die von ihm auf Plausibilität geprüfte Leistungserklärung m Geschäftsverkehr zur Verfügung zu stellen.
BETONFERTIGTEILE: Check der Gültigkeit von CE-Zertifikaten
EN 13224 : 2011 (ÖNORM EN 13224 : 2012-01-15)
EN 14844 : 2006 + A2 : 2011 (ÖNORM EN 14844 : 2012-01-1)
EU - Amtsblatt: Koexistenzperioden enden in Kürze!
Für die CE-Kennzeichnung gelten die neuen harmonisierten EN 13224, BFT-Deckenplatten mit Stegen, bzw. EN 14844, BFT-Hohlkastenelemente.
Überprüfen Sie, ob die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle bereits aktualisiert ist!
NATURSTEINE: CE-Kennzeichnung
Im umfassenden Paket europäischer Normen ist per 1.12.2005 die EN 771-6, Festlegung für Mauersteine erschienen. Weitere konsolidierte Fassungen von EN’s für Natursteinprodukte und
somit verpflichtend zur CE-Kennzeichnung sind u. a.
EN 1341 Platten aus Naturstein für Außenbereiche
EN 1342 Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche
EN 1343 Bordsteine aus Naturstein für Außenbereiche
EN 1469 Natursteinprodukte - Bekleidungsplatten
EN 12057 Natursteinprodukte - Fliesen
EN 12058 Natursteinprodukte - Bodenplatten und Stufenbeläge
Leistungserklärungen?!
Was ist zu tun?
Wir bieten ein 2-3 stündiges Beratungsgespräch an,
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Anfragen richten Sie bitte an Mag. Rudolf Steininger