linie1_senkrecht
logo_BK_links_orig02
kontakt_adr_links_orig02

LEISTUNGSERKLÄRUNG: 

 

Sie wollen als Hersteller ein Basiskonzept für Leistungserklärungen samt CE-Kennzeichnung erstellen

 

Wir unterstützen Sie

NEUE NORMEN

Die europäischen Normen für Gesteinskörnungen sind neu erschienen.

Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt als harmonisierte Produktnormen sind die CE-Konformitätszertifikate zu aktualisieren.

EN 12620 : 2013 Gesteinskörnungen für Beton

EN 13043 : 2013 Gesteinskörnungen für Asphalt

EN 13139 : 2013 Gesteinskörnungen für Mörtel

EN 13242 : 2013 Gesteinskörnungen für Ingenieurwesen Straßenbau

EN 13383-1 : 2013 Wasserbausteine

 

Mit der EN 16236 : 2013 wird erstmals die werkseigene Produktionskontrolle einheitlich für alle Produktnormen geregelt.

 

kontakt_links_mail03

Impressum

EU - BAUPRODUKTENVERORDNUNG: 

 

Mit 1. Juli 2013 ist die EU-Verordnung Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten, auch Bauproduktenverordnung genannt, in Kraft getreten. Sie hebt die bislang geltende EWG-Bauproduktenrichtlinie auf.

Die neue Bauproduktenverordnung zielt auf die Grundanforderungen an Bauwerken und daraus resultierend auf die ‘Wesentlichen Merkmale’ von Bauprodukten ab.

Diese Markmale, d. h. die Eigenschaften der Bauprodukte, sind in Leistungserklärungen darzustellen. Es genügt eine Eigenschaft zu gewährleisten, damit das Produkt brauchbar ist.

Da jedoch in der Leistungserklärung auch der vom Hersteller vorgesehene Verwendungszweck zu erklären ist, müssen alle relevanten Merkmale für diese Verwendbarkeit plausibel angegeben sein. Die Bauproduktenverordnung regelt u. a. auch die Pflichten der ‘Wirtschaftsakteure’. Diese sind neben dem Hersteller und seinem etwaigen Bevollmächtigten auch Importeure in der EU sowie der Handel. Letzterer ist auch verpflichtet, die von ihm auf Plausibilität geprüfte Leistungserklärung m Geschäftsverkehr zur Verfügung zu stellen.

BETONFERTIGTEILE:  Check der Gültigkeit von CE-Zertifikaten

 

EN 13224 : 2011 (ÖNORM EN 13224 : 2012-01-15)

EN 14844 : 2006 + A2 : 2011 (ÖNORM EN 14844 : 2012-01-1)

EU - Amtsblatt: Koexistenzperioden enden in Kürze!

 

Für die CE-Kennzeichnung gelten die neuen harmonisierten EN 13224, BFT-Deckenplatten mit Stegen, bzw. EN 14844, BFT-Hohlkastenelemente.

Überprüfen Sie, ob die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle bereits aktualisiert ist!

 

NATURSTEINE: CE-Kennzeichnung

 

Im umfassenden Paket europäischer Normen ist per 1.12.2005 die EN 771-6, Festlegung für Mauersteine erschienen. Weitere konsolidierte Fassungen von EN’s für Natursteinprodukte und

somit verpflichtend zur CE-Kennzeichnung sind u. a.

  • EN 1341   Platten aus Naturstein für Außenbereiche
  • EN 1342   Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche
  • EN 1343   Bordsteine aus Naturstein für Außenbereiche
  • EN 1469   Natursteinprodukte - Bekleidungsplatten
  • EN 12057  Natursteinprodukte - Fliesen
  • EN 12058  Natursteinprodukte - Bodenplatten und Stufenbeläge

Leistungserklärungen?!

Was ist zu tun?

 

Wir bieten ein 2-3 stündiges Beratungsgespräch an,

firmenindividuell auf Ihre Produktpalette abgestimmt,

zu einem günstigen Pauschal-Honorar inkl. Fahrtspesen, etc.

 

Anfragen richten Sie bitte an Mag. Rudolf Steininger

Tel.: 0043(0)7734 / 25 23, Mail: office@bau-konform.at

 

GESTEINSKÖRNUNGEN: Normenentwürfe

 

Nachstehende Normen werden überarbeitet und Normenentwürfe liegen vor:

  • ÖNorm EN 12620 : 2011-04-01
  • ÖNorm EN 13043 : 2011-04-01
  • ÖNorm EN 13139 : 2011-04-15
  • ÖNorm EN 13242 : 2011-04-01
  • ÖNorm EN 13383-1 : 2009-05-01

SCHULUNGEN und WORKSHOPS:

 

Anfragen richten Sie bitte an Mag. Rudolf Steininger

Tel.: 0043(0)7734 / 25 23, Mail: office@bau-konform.at

aktualisiert am: 07/10/13

 

[BAU-KONFORM] [DIENSTLEISTUNGEN] [NEWS] [DOWNLOADS] [SEMINARE] [Unbenannt44] [LINKS] [REFERENZEN] [ÜBER UNS]